Unfallregulierung

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UNFALLREGULIERUNG

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist seit einigen Jahren auch die Abwicklung von Verkehrsunfällen für meine Mandanten. Ein Unfall im Straßenverkehr ist häufig mit erheblichen Sachschäden und leider oft auch mit Personenschaden verbunden.

Die für diese Schäden haftende gegnerische Haftpflichtversicherung sollte zur Regulierung dieser Schäden schnellstmöglich in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts hierfür ist sehr zu empfehlen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen.

Für denjenigen, der Opfer eines Unfalles geworden ist, kommen verschiedene Ansprüche in Betracht. Zum einen sind dies zunächst Ersatzansprüche bezüglich des notwendigen Reparaturaufwands, um den Schaden am KFZ reparieren zu lassen. Je nach Höhe der Reparaturkosten kommt auch ein Ersatz des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs in Betracht.

Des Weiteren steht dem Geschädigten gegebenenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung oder der Ersatz von Mietwagenkosten zu. Hinzu kommen die Unfallkostenpauschale sowie bei Personenschäden auch ein Schmerzensgeld.

Hinzu kommen die Ersatzansprüche bezüglich des angefallenen Rechtsanwaltshonorars für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts zur Durchsetzung der Forderungen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Schnellstmöglich nach dem Unfall muss eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob ein Gutachten zur Dokumentation des Schadens und zur Ermittlung der Reparaturkosten und des Wiederbeschaffungswerts eingeholt werden sollte. Hier kommt es auf die Höhe des voraussichtlichen Schadens an. Nur bei einer entsprechenden Höhe des Schadens sind die Kosten für eine Begutachtung des Fahrzeugs ersatzfähig.

Auch ist zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, während der Reparatur einen Mietwagen zu nehmen, da die Unfallersatztarife teilweise nicht von den gegnerischen Haftpflichtversicherungen getragen werden. Manchmal ist es ratsam, keinen Mietwagen zu nehmen und besser entsprechenden Nutzungsersatz für den Ausfall der Nutzungsmöglichkeit während der Reparaturdauer zu verlangen.

Sollte die Schuldfrage eindeutig sein und der Unfallgegner des Mandanten den Unfall und damit den Schaden allein verursacht haben, so trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die anfallenden Rechtsanwaltskosten vollständig, so dass der Mandant als Unfallopfer nicht mit den Rechtsanwaltskosten belastet werden muss.

In den Fällen, in denen die Schuldfrage nicht eindeutig ist, und deshalb nur eine Teilregulierung oder keine freiwillige Regulierung der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorliegt, kann auf eine Rechtsschutzversicherung des Mandanten zurückgegriffen werden, soweit diese vorliegt. Die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen ist grundsätzlich im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung versicherbar.

In jedem Falle ist nach einem Unfall schnelles und richtiges Handeln erforderlich. Sie sollten in deshalb einen Anwalt einschalten. Rufen Sie deshalb  nach einem Unfall schnellstmöglich einen Anwalt an.