Ordnungswidrigkeiten / Blitzer

Telefon Delitzsch: 034202/340360

Telefon Leipzig: 0341/91069944

VERKEHRSORDNUNGSWIDRIGKEITEN

Ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Vertretung von Mandanten in Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten (Blitzer etc.). Es handelt sich dabei meist um Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Abstandsunterschreitungen und Rotlichtverstöße. In diesen Angelegenheiten bin ich bundesweit für meine Mandanten tätig. 

Zuerst Akteneinsicht

Nach Übertragung des Mandats ist es zunächst erforderlich, dass kurzfristig Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte genommen wird, um prüfen zu können, ob von der Behörde die zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit notwendigen Dokumentationspflichten des Verkehrsverstoßes sowie des ordnungsgemäßen Zustands des Messgeräts und der notwendigen Schulung des Messbeamten erfüllt worden sind. In einigen Fällen ergeben sich dann schon Anhaltspunkte, um weitere Unterlagen der Ermittlungsbehörde anzufordern. In einigen Fällen gelingt es der Behörde nicht, die notwendigen Unterlagen und Nachweise beizubringen, so dass die Ermittlungsverfahren eingestellt werden müssen. 

Eventuell Sachverständigengutachten

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die jeweilige Messung, die zum Vorwurf der Verkehrsordnungswidrigkeit geführt hat, durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen, wenn eine entsprechende Rechtsschutzversicherung des Mandanten vorliegt.

Fahrverbot – Umwandlung in erhöhte Geldbuße

Bei entsprechender Schwere des vorgeworfenen Verkehrsverstoßes kann die Ermittlungsbehörde im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot anordnen. Oftmals ist es jedoch möglich, die Ermittlungsbehörde durch Darstellung der drohenden Existenzgefährdung des Mandanten dazu zu bewegen, das Fahrverbot abzusetzen und hierfür eine erhöhte Geldbuße festzusetzen. 

Vertretung im Gerichtsverfahren

Sollte nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid keine abweichende Entscheidung der Ermittlungsbehörde erfolgen, vertrete ich meine Mandanten dann im entsprechenden Gerichtstermin vor dem zuständigen Amtsgericht. Auch dort besteht wiederum die Möglichkeit, Sachverständigengutachten zu beantragen und im Falle der Existenzgefährdung des Mandanten zu beantragen, Fahrverbote in erhöhte Geldbußen umzuwandeln. 

Messergebnisse teilweise unverwertbar

Des Weiteren befindet sich die Rechtsprechung hinsichtlich der einzelnen Messverfahren zu den einzelnen Verkehrsordnungswidrigkeiten in ständiger Bewegung. Immer wieder werden Messverfahren von einzelnen Amtsgerichten und teilweise auch von höheren Instanzen als nichtverwertbare Beweismittel klassifiziert, so dass dann ein Freispruch des Mandanten erreicht werden kann. 

Mit Rechtsschutzversicherung gegen den Vorwurf vorgehen

Bei Vorliegen einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung ist es in jedem Falle ratsam, nach Eingang eines entsprechenden Anhörungsschreibens durch die Ermittlungsbehörde die Ermittlungsakte einsehen zu lassen und dann das weitere Vorgehen mit einem kompetenten Anwalt zu beraten. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung macht eine Prüfung Sinn, wenn ein Fahrverbot oder wegen vieler Punkte im Fahreignungsregister ein Entzug der Fahrerlaubnis zu befürchten ist und damit existenzielle Nachteile drohen.

Aufgrund meiner umfangreichen Berufserfahrung kann ich Sie in Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren optimal vertreten.