Zeugnis

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Zeugnis

Spätestens in dem Zeitpunkt, in dem Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird, steht Ihnen ein Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses zu, wenn Sie ausreichend lange im Betrieb Ihres Arbeitgebers beschäftigt waren. Da ein entsprechendes Zwischenzeugnis für die Suche nach einem neuen Arbeitgeber wichtig ist, sollte dieses Zwischenzeugnis so schnell wie möglich von Ihrem Arbeitgeber gefordert werden.

Wenn Sie ausreichend lange im Betrieb Ihres Arbeitgebers beschäftigt waren, steht Ihnen im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also nach Ablauf der Kündigungsfrist, ein Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses zu. Auch dieser Anspruch sollte schnellstmöglich geltend gemacht werden, da Sie das Zeugnis später für Ihre Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber benötigen.

Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend und Ihrem beruflichen Fortkommen dienlich sein. Leider nutzen viele Arbeitgeber das Zeugnis, um in verklausulierter Sprache Kritik an Ihnen, also ihrem vormaligen Arbeitnehmer zu üben. Die hierzu verwendete Zeugnissprache verstehen meist nur Juristen oder eben Ihr potentielle neuer Arbeitgeber. Insofern sollten Sie Ihr Zeugnis  von mir prüfen lassen, bevor Sie es einem neuen Arbeitgeber vorlegen.