Überstunden

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Überstunden und Überstundenvergütung

Sollten Sie nach Anordnung durch Ihren Arbeitgeber oder bei entsprechender Notwendigkeit Überstunden geleistet haben, so steht Ihnen, je nach Gestaltung Ihres Arbeitsvertrags eine Überstundenvergütung zu. Einige Arbeitgeber verweigern die Vergütung der Überstunden und verweisen auf sogenannte Abgeltungsklauseln im Arbeitsvertrag.

Vielfach sind in Arbeitsverträgen solche Abgeltungsklauseln hinsichtlich der Leistung von Überstunden tatsächlich vorhanden. Nach Überprüfung der Klauseln stellt sich jedoch häufig heraus, dass diese Abgeltungsklauseln unwirksam sind und Ihr Arbeitgeber bei entsprechendem Nachweis der Leistung und Anordnung der Überstunden diese zu vergüten hat.

Mit der Geltendmachung dieser Ansprüche auf Vergütung von Überstunden sollten Sie nicht zögern. In vielen Arbeitsverträgen befinden sich nämlich Ausschlussklauseln, die vorsehen, dass nach Ablauf von festgelegten Fristen Ansprüche nicht mehr wirksam geltend gemacht werden können. Solche sogenannten Ausschlussfristen können sich auch aus Tarifverträgen ergeben.

Insofern sollten Sie schnellstmöglich meinen sachkundigen Rat einholen und mit meiner Hilfe Ihre Ansprüche auf Vergütung von Überstunden schnellstmöglich fristwahrend geltend machen und ggf. gerichtlich durchsetzen, um nicht in die Gefahr zu geraten, berechtigte Ansprüche zu verlieren.